(Überarbeitungsprüfung: 11. Februar 2009)
(Überarbeitungsprüfung: 14. April 2010)
(Überarbeitungsprüfung: 11. März 2015)
ARTIKEL I.
Büros
Der Hauptsitz der Pikes Peak Ländliche Verkehrsbehörde („Behörde“) befindet sich innerhalb der Grenzen einer Partei („Partei oder Parteien“) des zwischenstaatlichen Abkommens, das die Behörde schafft und von Zeit zu Zeit geändert wird („zwischenstaatliches Abkommen“), wie vom Verwaltungsrat festgelegt. Die Behörde kann weitere Büros und Geschäftssitze an Orten innerhalb des Bundesstaates Colorado haben, die vom Verwaltungsrat bestimmt werden.
ARTIKEL II.
Verwaltungsrat
- Anzahl, Qualifikationen und Amtszeit. Die Geschäfte und Angelegenheiten der Behörde werden von einem Verwaltungsrat geleitet, der aus neun jährlich von den Parteien ernannten Direktoren besteht, wie in Abschnitt 6.1 des zwischenstaatlichen Abkommens vorgesehen, sofern er nicht ausdrücklich durch die Abschnitte 6.2 und 6.3 des zwischenstaatlichen Abkommens erweitert wird. Jeder Direktor wird jährlich schriftlich von seiner/ihrer ernannten Partei benannt und bekleidet dieses Amt vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des jeweiligen Ernennungsjahres oder bis zu seiner/ihrer Abberufung durch die ernennende Partei.
- Vakanz. Jeder Direktor kann jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Verwaltungsrat zurücktreten. Dieser Rücktritt wird zu dem darin festgelegten Zeitpunkt wirksam; und, sofern nichts anderes festgelegt ist, ist die Annahme dieses Rücktritts nicht erforderlich, um ihn wirksam zu machen. Jede Vakanz im Verwaltungsrat kann nur von der ernennenden Partei oder wie gesetzlich vorgesehen besetzt werden.
- Abberufung. Direktoren können von ihrer ernennenden Partei aus dem Amt abberufen werden.
- Vergütung. Durch Beschluss des Verwaltungsrats können die Direktoren ihre Aufwendungen, falls vorhanden, für die Teilnahme an Sitzungen erstattet bekommen. Es wird jedoch keine Vergütung gezahlt.
- Direktoren und Personal. Der Verwaltungsrat und die einzelnen Direktoren sollen mit der Verwaltung der Behörde, für die der Geschäftsführer der Behörde und das Personal verantwortlich sind, ausschließlich über den Geschäftsführer interagieren, einschließlich der Verhandlung von Verträgen, Käufen und Beschaffungen. Kein Direktor darf einen Vertrag, Kauf oder eine Beschaffung unabhängig vom Geschäftsführer und/oder Personal verhandeln. Kein Direktor darf einen Vertrag, Kauf oder eine Beschaffung anders als in einer ordentlichen oder außerordentlichen Sitzung des Verwaltungsrats genehmigen.
- Stellvertretende Direktoren. Jede Partei kann von Zeit zu Zeit schriftlich einen stellvertretenden Direktor benennen, der in Abwesenheit oder Nichtverfügbarkeit eines oder aller Direktoren dieser Partei als deren Direktor fungieren kann. Stellvertretende Direktoren, die von El Paso County und der Stadt Colorado Springs ernannt werden, können als Stellvertreter für mehr als einen Direktor ihrer jeweiligen Partei benannt werden. Wenn ein stellvertretender Direktor als Direktor tätig ist, wird er in jeder Hinsicht als Direktor betrachtet, mit folgenden Ausnahmen:
- Wenn sowohl ein Direktor als auch ein stellvertretender Direktor derselben Partei bei einer Sitzung des Verwaltungsrats anwesend sind, hat der Direktor das alleinige Stimmrecht.
- Nur ein Direktor darf ein Amt im Verwaltungsrat bekleiden. Stellvertretende Direktoren dürfen kein Amt bekleiden, außer dem des Sekretärs gemäß Artikel IV, Abschnitt A.
- Ein stellvertretender Direktor kann nicht allein aufgrund seines/ihres Status als stellvertretender Direktor in die Position eines Direktors oder eines Amts im Verwaltungsrat aufrücken.
ARTIKEL III.
Sitzungen des Verwaltungsrats
- Tagungsort. Die regelmäßigen oder außerordentlichen Sitzungen des Verwaltungsrats oder eines vom Verwaltungsrat ernannten Ausschusses finden im Hauptsitz der Behörde oder an einem anderen Ort innerhalb oder außerhalb der Grenzen der Behörde statt, der von der Mehrheit des Verwaltungsrats oder eines solchen Ausschusses festgelegt wird. Der Verwaltungsrat tritt mindestens zweimal jährlich zusammen.
- Regelmäßige Sitzungen. Der Verwaltungsrat tritt mindestens zweimal jährlich und nach Bedarf durch Mehrheitsbeschluss des Verwaltungsrats zusammen, um die anstehenden Geschäfte zu erledigen.
- Außerordentliche (Notfall-) Sitzungen. Außerordentliche (einschließlich Notfall-) Sitzungen des Verwaltungsrats können jederzeit und an jedem Ort entweder vom Vorsitzenden oder von drei Direktoren einberufen werden.
- Benachrichtigung über Sitzungen. Die Benachrichtigung über regelmäßige und außerordentliche Sitzungen des Verwaltungsrats oder eines vom Verwaltungsrat ernannten Ausschusses erfolgt wie folgt:
- Regelmäßige Sitzungen. Zeit und Ort der regelmäßigen Sitzungen werden vom Verwaltungsrat festgelegt, und schriftliche oder elektronische Mitteilungen über Zeit und Tagesordnung werden den Parteien und der Öffentlichkeit mindestens sieben Werktage vor einer regelmäßigen Sitzung übermittelt.
- Außerordentliche Sitzungen. Schriftliche Mitteilungen über jede außerordentliche Sitzung des Verwaltungsrats, die Zeit und Ort der Sitzung enthalten, werden wie folgt gegeben:
- an jeden Direktor mindestens 72 Stunden vor dem festgelegten Zeitpunkt der Sitzung.
- an den Verwaltungssekretär jeder Partei mindestens 72 Stunden vor dem festgelegten Zeitpunkt der Sitzung.
- an die Öffentlichkeit durch Aushang einer Mitteilung an einem vom Verwaltungsrat festgelegten öffentlichen Ort, einschließlich spezifischer Tagesordnungsinformationen, wenn möglich, mindestens 24 Stunden vor dem festgelegten Zeitpunkt der Sitzung. Der öffentliche Aushangort wird jährlich bestimmt.
Die Mitteilung über regelmäßige und außerordentliche Sitzungen kann den Direktoren und Parteien entweder per Post, Fax oder E-Mail zugestellt werden. Wenn sie per Post verschickt wird, gilt die Mitteilung als rechtzeitig zugestellt, wenn sie 72 Stunden vor der Sitzung korrekt adressiert und frankiert an die US-Post übergeben wurde. Wird die Mitteilung per Fax oder E-Mail versandt, gilt sie als zugestellt, sobald sie an die Faxnummer oder E-Mail-Adresse zugestellt wurde.
- Verzicht auf Mitteilung. Ein Direktor kann schriftlich auf die Benachrichtigung zu einer außerordentlichen Sitzung des Verwaltungsrats verzichten, entweder vor, während oder nach der Sitzung; und dieser Verzicht gilt als Äquivalent zum rechtzeitigen Erhalt der Mitteilung. Die Anwesenheit eines Direktors bei einer Sitzung gilt als Verzicht auf die Mitteilung zu dieser Sitzung, es sei denn, er/sie ist ausdrücklich anwesend, um gegen die Abwicklung der Geschäfte zu protestieren, da die Sitzung nicht ordnungsgemäß einberufen oder abgehalten wurde.
- Beschlussfähigkeit. Bei Sitzungen des Verwaltungsrats ist die Mehrheit der ernannten Direktoren erforderlich, um die Beschlussfähigkeit für die Abwicklung der Geschäfte zu gewährleisten. Wenn die Beschlussfähigkeit erreicht ist, gilt die Handlung der Mehrheit der abstimmenden Direktoren als Handlung des Verwaltungsrats, es sei denn, das zwischenstaatliche Abkommen oder das Gesetz verlangt eine größere Anzahl.
- Robert’s Rules. Der Verwaltungsrat verwendet “Robert’s Rules of Order” als Grundlage für die Regelung des Ablaufs seiner Sitzungen, außer in Verfahren, die durch einen Beschluss des Verwaltungsrats oder in einem zwischenstaatlichen Abkommen geregelt sind.
ARTIKEL IV.
Vorstandsämter
- Allgemeines. Die Amtsträger des Verwaltungsrats werden jährlich in der ersten Sitzung des Verwaltungsrats nach dem 1. Januar eines jeden Jahres gewählt. Die Wahl erfolgt per Zuruf oder durch geheime Abstimmung, wie es der Vorsitzende bestimmt. Die Amtsträger der Behörde bestehen aus einem Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden. Darüber hinaus können nach Bedarf weitere Amtsträger, stellvertretende Amtsträger, Beauftragte und Mitarbeiter vom Verwaltungsrat gewählt oder in einer vom Verwaltungsrat festgelegten Weise ernannt werden. Der Vorsitzende leitet die Sitzungen des Verwaltungsrats, kann Verträge und Dokumente unterzeichnen und andere Aufgaben wahrnehmen, die vom Verwaltungsrat festgelegt werden. Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden und übernimmt dessen Aufgaben bei dessen Abwesenheit und nimmt weitere Aufgaben wahr, die vom Verwaltungsrat festgelegt werden. Nur Direktoren, die von El Paso County oder der Stadt Colorado Springs ernannt wurden, dürfen als Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender fungieren, wobei sie nicht gleichzeitig von derselben Partei ernannt werden dürfen. Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen El Paso County und der Stadt Colorado Springs. Ein alternativer Direktor darf in keinem Fall als Amtsträger fungieren.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende bleiben im Amt, bis sie nicht mehr als Direktor tätig sein dürfen oder bis ein Nachfolger gewählt wurde, es sei denn, sie werden früher als Direktor durch ihre entsendende Partei abberufen, oder scheiden durch Tod oder Rücktritt aus.
Der Verwaltungsrat ernennt einen Sekretär, der die Aufzeichnungen, Akten und Protokolle der Sitzungen des Verwaltungsrats führt, alle gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungen verschickt, als offizieller Verwalter der Unterlagen der Behörde fungiert, entsprechende Dokumente beglaubigt und weitere Aufgaben übernimmt, die vom Verwaltungsrat festgelegt werden. Der Verwaltungsrat kann bestimmen, dass der Sekretär auch als Schatzmeister fungiert und die Finanzunterlagen der Behörde führt und verwaltet. - Amtsvakanzen. Eine Vakanz in einem Amt wird durch Beschluss des Verwaltungsrats neu besetzt.
- Abberufung. Jedes Amt des Verwaltungsrats kann ohne Angabe von Gründen durch den Verwaltungsrat abberufen werden.
- Delegation von Aufgaben. Wenn ein Amtsträger aus irgendeinem Grund abwesend ist, kann der Verwaltungsrat die Befugnisse und Aufgaben des Amtsträgers an andere Amtsträger oder an einen oder mehrere Direktoren delegieren.
ARTIKEL V.
Bürgerausschuss
- Allgemeines. In Übereinstimmung mit Abschnitt 6.18 des Intergovernmental Agreements wird hiermit ein Bürgerausschuss eingerichtet, der als Bürgerausschuss der Pikes Peak ländlichen Verkehrsbehörde („CAC“) bekannt ist. Die Pflichten und Verantwortlichkeiten des CAC und seiner Mitglieder sind in den Satzungen des CAC festgelegt, die vom Verwaltungsrat ordnungsgemäß angenommen werden und von Zeit zu Zeit geändert werden können, wie dort vorgesehen.
- Sitzungen. Die Sitzungen des CAC werden gemäß den Satzungen des CAC abgehalten.
- Mitgliedschaft, Auswahl der Mitglieder, Amtszeiten und Vakanzen. Die Mitgliedschaft des CAC, die Auswahl der CAC-Mitglieder, die Amtszeiten der CAC-Mitglieder und Vakanzen werden gemäß den in den Satzungen des CAC festgelegten Parametern geregelt.
- Abberufung. Jedes CAC-Mitglied kann vom Verwaltungsrat jederzeit aus wichtigem Grund oder ohne Angabe von Gründen abberufen werden.
ARTIKEL VI.
Siegel und Geschäftsjahr
- Siegel. Die Behörde wird ein Siegel annehmen. Das Siegel wird den Namen des Staates Colorado und der Behörde enthalten.
- Geschäftsjahr. Das Geschäftsjahr der Behörde entspricht dem Kalenderjahr.
ARTIKEL VII.
Änderungen
- Allgemein. Der Verwaltungsrat kann diese Satzung ändern, ergänzen oder aufheben oder neue Satzungen annehmen, und alle derartigen Änderungen sind für die Direktoren bindend. Jede Änderung, Ergänzung oder Aufhebung dieser Satzung oder die Annahme neuer Satzungen erfordert die Behandlung in zwei Sitzungen des Verwaltungsrats.
- Mitteilung der Überlegung. Eine spezifische Mitteilung über jede Sitzung, in der der Vorschlag zur Änderung, Ergänzung oder Aufhebung dieser Satzung oder die Annahme neuer Satzungen in Betracht gezogen wird, muss in derselben Weise erfolgen wie die Mitteilung über besondere Sitzungen.
- Notwendige Stimmen. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieser Satzung oder die Annahme neuer Satzungen erfordern die Genehmigung der Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungsrats in der zweiten Sitzung, in der die Änderung, Ergänzung, Aufhebung oder Annahme in Betracht gezogen wird.
ARTIKEL VIII.
Sonstiges
- Definitionen. Die großgeschriebenen Begriffe haben die in der intergouvernementalen Vereinbarung oder hierin zugewiesenen Definitionen.
- Geschlecht. Soweit der Kontext es erfordert, schließt der Singular den Plural ein, der Plural den Singular, und ein Geschlecht umfasst alle Geschlechter.
- Ungültige Bestimmung. Die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit einer bestimmten Bestimmung dieser Satzung hat keinen Einfluss auf die anderen hierin enthaltenen Bestimmungen, und diese Satzung ist in jeder Hinsicht so auszulegen, als ob die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung weggelassen wäre.
- Anwendbares Recht. Diese Satzung unterliegt den Bestimmungen der Verfassung und der Gesetze des Staates Colorado, dem Gesetz über regionale Verkehrsträger, Abschnitte 43-4-601 und folgende, C.R.S., sowie der intergouvernementalen Vereinbarung, wie sie von Zeit zu Zeit geändert werden können.
Ich, Merv Bennett, zertifiziere hiermit, dass die vorstehenden Satzungen als Beschluss des Verwaltungsrats der Behörde mit 6 zu 0 Stimmen angenommen wurden; wirksam ab diesem 11. Tag im März 2015.
/s/
Merv Bennett, Vorsitzender des Verwaltungsrats
BESTÄTIGT:
/s/
Robert F. MacDonald, Sekretär
RECHTSANWALT ZUGLEICH GENEHMIGT:
Icenogle | Seaver | Pogue
Eine professionelle Gesellschaft
/s/
Allgemeiner Rechtsberater
BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS DER
PIKES PEAK LÄNDLICHEN VERKEHRSBEHÖRDE
ZUR ANERKENNUNG DER ÄNDERUNG UND NEUFASSUNG DER SATZUNG DES VERWALTUNGSRATS DER
PIKES PEAK LÄNDLICHEN VERKEHRSBEHÖRDE
Bei einer regulären Sitzung des Verwaltungsrats der Pikes Peak ländlichen Verkehrsbehörde, die am Mittwoch, dem 11. März 2015, um 13:30 Uhr im Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen, 15 South 7th Street, Colorado Springs, Colorado 80905, stattfand, bei der ein Quorum anwesend war, wurde folgender Beschluss gefasst:
WENN, der Verwaltungsrat (der „Verwaltungsrat“) der Pikes Peak ländlichen Verkehrsbehörde (die „Behörde“) durch Abschnitt 43-4-604(3)(a), C.R.S., befugt ist, Satzungen zu erlassen; und
WENN, der Verwaltungsrat am 14. Februar 2005 Satzungen erlassen, am 11. Februar 2009 geänderte und neu gefasste Satzungen erlassen und am 10. April 2010 weitere geänderte und neu gefasste Satzungen erlassen hat, wie in einem Beschluss vom 10. Mai 2010 festgehalten (gemeinsam die „Satzungen“); und
WENN, der Verwaltungsrat beabsichtigt, die Satzungen weiter zu ändern und neu zu fassen, um unter anderem Informationen über den Bürgerberatenden Ausschuss einzubeziehen;
JETZT, DAHER, WIRD VOM VERWALTUNGSRAT DER PIKES PEAK LÄNDLICHEN VERKEHRSBEHÖRDE WIE FOLGT BESCHLOSSEN:
Abschnitt 1. Die weiter geänderten und neu gefassten Satzungen, die diesem Dokument als Anlage A beigefügt sind und hierin durch diesen Verweis einbezogen werden, werden hiermit vom Verwaltungsrat genehmigt und angenommen.
Abschnitt 2. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats, Merv Bennett, ist befugt, diesen Beschluss und die geänderten und neu gefassten Satzungen zu unterzeichnen.
WORAUF HIN wurde ein Antrag gestellt und unterstützt, und nach der bejahenden Abstimmung einer Mehrheit der Direktoren des Verwaltungsrats wurde diese Resolution vom Verwaltungsrat genehmigt.
ADOPTIERT UND GENEHMIGT Dieser 11. Tag im März 2015
/s/
Merv Bennett, Präsident des Stadtrats von Colorado Springs Pro Tem
Vorsitzender der PPRTA
BEGLAUBIGT:
/s/
Robert F. MacDonald
Sekretär des PPRTA-Vorstands
