VERFAHREN UND ALLGEMEINE INFORMATIONEN FÜR REGELMÄßIGE KOMITEEVERSAMMLUNGEN BEI DER PIKE-PEAK-REGIONALEN VERKEHRSBEHÖRDE
Der Zweck dieser Verfahren ist es, allgemeine Hinweise für die regelmäßigen Komiteesitzungen der Pikes Peak ländliche Verkehrsbehörde bereitzustellen. Dazu gehören die Sitzungen des Vorstands und die Sitzungen des Bürgerberatenden Ausschusses (PPRTA-CAC). Die Verfahren werden auch veröffentlicht, um den Mitgliedern der allgemeinen Öffentlichkeit Informationen darüber zu geben, was sie bei öffentlichen Sitzungen der Pikes Peak RTA erwarten können. Alle Komiteesitzungen der Pikes Peak ländliche Verkehrsbehörde sind für die Öffentlichkeit und die Medien geöffnet, mit Ausnahme der geschlossenen Sitzung.
Diese Verfahren sind allgemein, d.h. sie umfassen Verfahren für alle Komitees der Pikes Peak ländliche Verkehrsbehörde. Das bedeutet, dass die tatsächlichen Verfahren für jedes Komitee manchmal variieren können, aber im Allgemeinen diesen Verfahren folgen werden. Fragen zu den parlamentarischen Verfahren werden gemäß der neuesten Revision von Robert’s Rules of Order entschieden, es sei denn, sie stehen im Widerspruch zu den Satzungen jedes Komitees. Diese Verfahren behandeln die folgenden Themen:
- Hinweise und Zeitplan für die Komiteesitzungen
- Tagesordnungen
- Geschäftsordnung in den regelmäßigen Komiteesitzungen der Pikes Peak ländliche Verkehrsbehörde
- Allgemeine Verfahren zur Präsentation von Informationspunkten in regelmäßigen Komiteesitzungen
- Allgemeine Verfahren zur Präsentation von Beschlussgegenständen in regelmäßigen Komiteesitzungen
- Quorum-Anforderungen der Pikes Peak ländliche Verkehrsbehörde-Kommissionen
- Geschlossene Sitzung
- HINWEISE UND TERMIN FÜR KOMITEESITZUNGEN. Alle regulären Vorstandssitzungen der Pikes Peak ländlichen Verkehrsbehörde werden mindestens sieben (7) Werktage im Voraus vor dem Sitzungstermin bekannt gegeben. Die Sitzungen des Bürgerberatenden Ausschusses werden fünf (5) Tage im Voraus vor ihrem Sitzungstermin veröffentlicht. Die Benachrichtigung wird an unserem öffentlichen Bekanntmachungsbrett im Foyer unseres Gebäudes an der 15 S. 7th St., Colorado Springs, CO 80905 angebracht. Sitzungsankündigungen finden Sie auch auf der Website der Pikes Peak ländlichen Verkehrsbehörde: www.PikesPeakRTA.com. Die regulären Vorstandssitzungen und Komiteesitzungen der Pikes Peak ländlichen Verkehrsbehörde folgen einem vorhersehbaren Zeitplan, wie unten gezeigt:
Vorstand: 13:30 Uhr, 2. Mittwoch jedes Monats
Bürgerberatender Ausschuss: 13:30 Uhr, 1. Mittwoch jedes Monats
Dies sind die regulären Komiteesitzungen der Pikes Peak ländlichen Verkehrsbehörde. Gelegentlich ändern sich die Termine und Zeiten dieser Sitzungen von dem oben genannten Zeitplan. Außerdem hält die Pikes Peak ländliche Verkehrsbehörde andere öffentliche Sitzungen zu bestimmten Zwecken ab, wie zum Beispiel zu Sonderversammlungen. Diese unregelmäßigen oder außergewöhnlichen öffentlichen Sitzungen werden ebenfalls im Voraus an unserem Bekanntmachungsbrett und auf unserer Website, durch Massenaussendungen und gelegentlich an anderen Bekanntmachungsbrettern in der Region, in öffentlichen Bibliotheken usw. bekannt gegeben.
- TAGESORDNUNGEN. Die Pikes Peak ländliche Verkehrsbehörde erstellt eine Tagesordnung für jede reguläre Komiteesitzung und veröffentlicht die Tagesordnung mindestens sieben (7) Werktage im Voraus vor der Vorstandssitzung. Für die Sitzungen des Bürgerberatenden Ausschusses sind es fünf (5) Werktage. Die Tagesordnung ist an unserem Bekanntmachungsbrett und auf der Website www.PikesPeakRTA.com zu finden. Die Tagesordnungen sind auch für die Mitglieder der Öffentlichkeit während der Sitzungen verfügbar.
- ORDNUNG DER GESCHÄFTE IN REGULÄREN SITZUNGEN DES PIKES PEAK LÄNDLICHEN VERKEHRSBEHÖRDE
- Eröffnung/Einführungen. Der Vorsitzende wird die Sitzung pünktlich zu dem festgelegten Zeitpunkt eröffnen und die Anwesenden (Ausschussmitglieder und Mitglieder der Öffentlichkeit) auffordern, sich vorzustellen. Das Personal wird auch Anmeldelisten für die Ausschussmitglieder und die Mitglieder der Öffentlichkeit verteilen.
- Genehmigung der Tagesordnung. Die Ausschussmitglieder werden gebeten, die Tagesordnung zu genehmigen. Die Ausschussmitglieder können eine Änderung der Reihenfolge der Punkte beantragen; die anwesenden Mitglieder müssen diese Änderungen genehmigen.
- Öffentliche Kommentare (zu nicht auf der Tagesordnung stehenden Punkten). Dies ist eine Gelegenheit für die Bürger unserer Region, Anliegen vorzubringen und zu Themen von Bedeutung für die Mission der Pikes Peak ländlichen Verkehrsbehörde, die nicht auf der Tagesordnung stehen, zu kommentieren. Ausschussmitglieder können auf öffentliche Kommentare reagieren, dies ist jedoch nicht erforderlich. Die Bürger werden möglicherweise aufgefordert, ein Anmeldeformular auszufüllen, um ihre Namen, Adressen und das Thema, über das sie sprechen möchten, anzugeben (wenn verwendet, wird das Anmeldeformular zu Beginn der Sitzung eingesammelt und vom Vorsitzenden verwendet, um spezifische öffentliche Kommentare anzufordern). Der Teil der öffentlichen Kommentare auf der Tagesordnung ist in der Regel auf insgesamt sechzig (60) Minuten begrenzt. Der Ausschussvorsitzende kann auch nach eigenem Ermessen andere, die das Anmeldeformular nicht verwendet haben, fragen, ob sie sprechen möchten. Die Bürger werden gebeten, die Kommentare anderer Bürger nicht zu wiederholen. Wenn Bürger beginnen, zu Tagesordnungspunkten zu kommentieren, kann der Ausschussvorsitzende die Person unterbrechen und sie für unzulässig erklären.
- Genehmigung der Protokolle vorheriger Sitzungen. Die Ausschussmitglieder werden gebeten, die Protokolle vorheriger Sitzungen zu genehmigen.
- Punkte unerledigten Geschäfts. Wenn Punkte, die eine Aktion des Ausschusses erforderten, von vorherigen Sitzungen verschoben wurden, werden diese Punkte vor den neuen Geschäftspunkten behandelt.
- Punkte neuer Geschäfte. Dies sind alle neuen Punkte, die der Ausschuss in Betracht ziehen soll, einschließlich „Informationspunkte“ und „Aktionspunkte“. Der Zweck von Informationspunkten besteht darin, den Ausschussmitgliedern Informationen zur Verfügung zu stellen, und die Mitglieder der Öffentlichkeit sind in der Regel nicht eingeladen, zu kommentieren. Der Zweck von Aktionspunkten besteht darin, dass der Ausschuss Entscheidungen trifft; in der Regel wird die Öffentlichkeit eingeladen, zu Aktionspunkten Stellung zu nehmen.
- Weitere Tagesordnungspunkte. Je nach Ausschuss können weitere Tagesordnungspunkte aufgenommen werden, wie z. B. Berichte, Mitgliedsberichte, Mitgliedsanfragen, nächster Sitzungskalender usw.
- Ausschusssitzungen müssen durch eine Mehrheit der anwesenden Mitglieder beendet werden.
- ALLGEMEINE VERFAHREN FÜR DIE PRÄSENTATION VON INFORMATIONSPUNKTEN IN REGULÄREN SITZUNGEN DER PIKES PEAK LÄNDLICHEN VERKEHRSBEHÖRDE.
Informationspunkte auf der Tagesordnung dienen der allgemeinen Aufklärung der Ausschussmitglieder. Die Ausschussmitglieder werden nicht aufgefordert, für diese Punkte eine Genehmigungsentscheidung zu treffen. Die Mitglieder der Öffentlichkeit werden in der Regel nicht eingeladen, ihren Input zu geben, mit Ausnahme des unten stehenden Punktes C.
- Das Personal wird einen Überblick über den Punkt geben. In einigen Fällen wird das Personal der Pikes Peak ländlichen Verkehrsbehörde weitere Personen, einschließlich Beratern, in die Präsentation einbeziehen.
- Die Mitglieder des Ausschusses können Fragen an das präsentierende Personalmitglied stellen. Diese können Fragen zur Klärung, zu Beweisen, Verfahren usw. sein.
- Die Mitglieder des Ausschusses können die Angelegenheit diskutieren und möglicherweise auch Personen im Publikum nach Informationen zu dem Thema fragen.
- ALLGEMEINE VERFAHREN FÜR DIE PRÄSENTATION VON HANDLUNGSPUNKTEN IN REGULÄREN SITZUNGEN DER PIKES PEAK LÄNDLICHEN VERKEHRSBEHÖRDE.
- Das Personal der Pikes Peak ländlichen Verkehrsbehörde und/oder ein Vertreter des Bürgerausschusses (CAC) wird einen Überblick über den Punkt geben. In einigen Fällen wird das Personal weitere Personen, einschließlich Beratern, in die Präsentation einbeziehen. Die Mitarbeiter der Pikes Peak ländlichen Verkehrsbehörde werden Empfehlungen von anderen Ausschüssen der Pikes Peak ländlichen Verkehrsbehörde zu diesem Punkt berichten und können auch eigene Empfehlungen abgeben.
- Die Mitglieder des Ausschusses können Fragen an das präsentierende Personalmitglied stellen. Diese können Fragen zur Klärung, zu Beweisen, Verfahren usw. sein.
- Der Vorsitzende wird die Mitglieder der Öffentlichkeit einladen, zu dem Punkt Stellung zu nehmen (es sei denn, es fand eine öffentliche Anhörung zu diesem Punkt in derselben Ausschusssitzung statt). Zweck ist es, den Bürgern unserer Region die Möglichkeit zu geben, ihre Meinung(en) zu den besprochenen Handlungspunkten zu äußern. Die Ausschussmitglieder können auf die öffentlichen Kommentare reagieren, müssen dies jedoch nicht. Die Bürger können aufgefordert werden, ein Anmeldeformular auszufüllen, um ihre Namen, Adressen und die Themen, über die sie sprechen möchten, anzugeben (sofern verwendet, wird das Anmeldeformular zu Beginn der Sitzung eingesammelt und vom Vorsitzenden verwendet, um spezifische öffentliche Kommentare anzufordern). Der Vorsitzende kann nach eigenem Ermessen auch andere fragen, die das Anmeldeformular nicht genutzt haben, ob sie ebenfalls sprechen möchten. Die Bürger werden gebeten, die Kommentare anderer Bürger, die vor ihnen sprechen, nicht zu wiederholen. Bürger, die diese Verfahren nicht befolgen, können vom Vorsitzenden unterbrochen und für unzulässig erklärt werden.
- Nach dem Ende der öffentlichen Kommentierungsphase wird der Punkt zur Diskussion an die Ausschussmitglieder zurückgegeben. Die Ausschussmitglieder können auch die Mitarbeiter, Bürger oder Vertreter von Agenturen im Publikum um Klärung bitten oder weitere Fragen stellen.
- Wenn die Ausschussdiskussion beendet ist, kann der Vorsitzende um einen Antrag bitten. Anträge nehmen in der Regel die Form an, die beantragte Maßnahme zu genehmigen, nicht zu genehmigen, zu ändern, zu verschieben usw., können aber auch Variationen umfassen. Ein stimmberechtigtes Mitglied wird einen Antrag stellen, und ein anderes stimmberechtigtes Mitglied wird den Antrag unterstützen. Die Mitglieder können eine Diskussion über die Vorzüge des Antrags führen. Die Abstimmung wird vom Vorsitzenden durchgeführt und berichtet. Eine Mehrheit der anwesenden Mitglieder ist erforderlich, bevor ein Antrag genehmigt werden kann. Stimmengleichheiten stellen keine Mehrheit dar.
- Wenn der Ausschuss beschließt, die beantragte Maßnahme zu verschieben, wird das Datum für die Fortsetzung der Diskussion vom Vorsitzenden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
- QUORUMANFORDERUNGEN. Ein Quorum ist erforderlich, bevor die Ausschüsse der Pikes Peak ländlichen Verkehrsbehörde Geschäfte abwickeln können. In Abwesenheit eines Quorums sind die einzigen Maßnahmen, die ergriffen werden können, eine Unterbrechung, Maßnahmen zur Erlangung eines Quorums oder die Schließung. Alle anderen Geschäfte, die ohne ein Quorum abgewickelt werden, sind null und nichtig. Die erforderlichen Zahlen für ein Quorum variieren je nach Ausschuss der Pikes Peak ländlichen Verkehrsbehörde. Im Folgenden sind die Quorumanforderungen für die Ausschüsse der Pikes Peak ländlichen Verkehrsbehörde aufgeführt.
- Vorstand: Eine Mehrheit des Vorstands bildet ein Quorum. Ein Quorum besteht aus einer Mehrheit der acht (8) ernannten Direktoren, was fünf (5) Direktoren entspricht. Es dürfen keine offiziellen Entscheidungen vom PPRTA-Vorstand getroffen werden, es sei denn, ein Quorum ist bei einer Sitzung anwesend. Jede vom PPRTA-Vorstand getroffene Entscheidung muss von einer einfachen Mehrheit der anwesenden und abstimmenden Direktoren genehmigt werden, es sei denn, es ist in diesem Verfahren anders geregelt. Jeder vom Gouverneur des Bundesstaates Colorado ernannte Direktor wird nicht bei den Quorum-Anforderungen gezählt und darf nicht über Maßnahmen abstimmen.
- Bürgerausschuss (CAC): Es gibt fünfzehn (15) wahlberechtigte Mitglieder des CAC. Acht (8) Personen (eine einfache Mehrheit) der wahlberechtigten Mitglieder bilden ein Quorum.
- GESCHLOSSENE EIGENE SITZUNG. Der Vorstand kann entscheiden, in eine geschlossene Sitzung zu gehen. Das Gesetz über die offenen Sitzungen von Colorado sieht vor, dass geschlossene Sitzungen durch eine bejahende Abstimmung von zwei Dritteln des anwesenden Quorums eingeleitet werden können. Der Antrag auf Einberufung einer geschlossenen Sitzung muss die Gründe angeben. In einer geschlossenen Sitzung können folgende Angelegenheiten besprochen werden:
- Transaktionen mit Immobilien, persönlichem Eigentum oder anderen Vermögenswerten,
- Spezifische rechtliche Beratung von einem Anwalt,
- Angelegenheiten, die gemäß Bundes- oder Landesrecht vertraulich behandelt werden müssen,
- Spezielle Details zu Sicherheitsarrangements oder -untersuchungen,
- Bestimmte Angelegenheiten, die Verhandlungen oder Verhandler betreffen,
- Personalangelegenheiten (es sei denn, der betroffene Mitarbeiter beantragt, dass die Sitzung öffentlich ist), oder
- Dokumente, die durch die zwingenden Geheimhaltungsbestimmungen des Gesetzes über öffentliche Aufzeichnungen geschützt sind.
