Vierte Geänderte und Neugefasste Zwischenstaatliche Vereinbarung
Zwischen dem Landkreis El Paso, Colorado,
der Stadt Colorado Springs, der Stadt Manitou Springs,
der Stadt Green Mountain Falls und der Stadt Ramah betreffend die Pikes Peak ländliche Verkehrsbehörde
Präambel
A. Der Landkreis El Paso, Colorado (nachfolgend “Landkreis” genannt), ist ein ordnungsgemäß organisiertes County und eine politische Unterabteilung des Bundesstaates Colorado.
B. Die Stadt Colorado Springs (nachfolgend “Colo. Spgs.” genannt) ist eine Stadt mit Selbstverwaltungsrecht und eine kommunale Körperschaft, die gemäß Artikel XX, Abschnitt 6 der Verfassung von Colorado organisiert ist.
C. Die Stadt Manitou Springs (nachfolgend “Manitou” genannt) ist eine Stadt mit Selbstverwaltungsrecht und eine kommunale Körperschaft, die gemäß Artikel XX, Abschnitt 6 der Verfassung von Colorado organisiert ist.
D. Die Stadt Green Mountain Falls (im Folgenden “GMF” genannt) ist eine kommunale Körperschaft, die gemäß Titel 31 der Colorado Revised Statutes organisiert ist.
E. Die Stadt Ramah (im Folgenden “Ramah” genannt) ist eine ordnungsgemäß organisierte gesetzliche Stadt und politische Unterabteilung des Bundesstaates Colorado.
F. Der Landkreis, Colo. Spgs., Manitou, GMF, Ramah und jede andere Partei, die diesem Abkommen am oder nach dem 1. Januar 2022 beitritt, können in diesem Abkommen gemeinsam als “Parteien” oder einzeln als “Partei” bezeichnet werden.
G. Die Parteien möchten die Finanzierung für die Erweiterung und Instandhaltung regionaler Verkehrs- und Transportsysteme innerhalb ihrer Zuständigkeitsbereiche verbessern und diese Aktivitäten kooperativ und umfassend durchführen.
H. Während im Jahr 2004 der Vorstand der Bezirkskommissare des Landkreises El Paso, Colorado (im Folgenden “Bezirkskommissare” genannt), der Stadtrat von Colorado Springs (im Folgenden “Stadtrat von Colorado Springs” genannt), der Stadtrat von Manitou Springs (im Folgenden “Manitou-Stadtrat” genannt) und die Verwaltungsräte von Green Mountain Falls (im Folgenden “GMF-Verwaltungsräte” genannt) gemeinsam festgestellt haben, dass die Schaffung einer ländlichen Verkehrsbehörde, die gemäß den Abschnitten 43-4-601 ff. C.R.S. ermächtigt ist, die effektivste Methode zur Verwirklichung der Wünsche der Parteien gemäß diesem Abkommen wäre.
I. Während die Bezirkskommissare, der Stadtrat von Colorado Springs, der Manitou-Stadtrat und die GMF-Verwaltungsräte am 26. August 2004 eine Zwischenstaatliche Vereinbarung zur Schaffung der Pikes Peak Rural Transportation Authority unterzeichneten.
J. Während Ramah mit Wirkung zum 1. Januar 2009 als Partei zu dieser Vereinbarung hinzugefügt wurde und das Gebiet innerhalb seiner Grenzen in die Pikes Peak Rural Transportation Authority aufgenommen wurde.
K. Während die Parteien zu dem Schluss gekommen sind, dass es im besten Interesse der Parteien und der Öffentlichkeit liegt, die Vereinbarung zu ändern, um die aktuellen Umstände und Bedürfnisse der Bürger der Parteien widerzuspiegeln.
DAHER sei es beschlossen vom Bezirkskommissar, dem Stadtrat von Colorado Springs, dem Stadtrat von Manitou, den GMF-Verwaltungsräten und dem Gemeinderat der Stadt Ramah (im Folgenden “Ramah-Verwaltungsräte”), dass die Parteien, basierend auf den gegenseitigen Zusagen und Überlegungen, die hierin enthalten sind, wie folgt vereinbaren:
Bedingungen der Vereinbarung
1.0 Befugnis zum Abschluss der Vereinbarung. Die Parteien sind gemäß den Abschnitten 43-4-601 ff. C.R.S. berechtigt, diese Vereinbarung abzuschließen.
2.0 Schaffung, Name der Behörde und Mitglieder. Der Bezirkskommissar, der Stadtrat von Colorado Springs, der Stadtrat von Manitou und die GMF-Verwaltungsräte haben eine ländliche Verkehrsbehörde gemäß Abschnitt 43-4-603(1) C.R.S. geschaffen und nach Genehmigung durch die Mehrheit der wohnenden Wähler im Landkreis, in Colorado Springs, Manitou und Green Mountain Falls bei der allgemeinen Wahl am 2. November 2004 die Pikes Peak Rural Transportation Authority (Eine regionale Verkehrsbehörde) (im Folgenden die “Behörde”) gegründet. Mit Wirkung vom 1. Januar 2009 wurde das Gebiet innerhalb von Ramah in die Grenzen der Behörde einbezogen, und Ramah wurde Mitglied der Behörde und Vertragspartei dieser Vereinbarung.
3.0 Politische Unterabteilung. Die Behörde ist eine separate politische Unterabteilung und Körperschaft des Bundesstaates Colorado und besitzt alle Pflichten, Privilegien, Immunitäten, Rechte, Haftungen und Unfähigkeiten einer öffentlichen Körperschaft und Körperschaft, wie in Abschnitt 7 dieser Vereinbarung eingeschränkt.
4.0 Zweck und Aktivitäten der Behörde. Der Zweck und die Aktivitäten der Behörde sind auf die Finanzierung von Verbesserungen des Verkehrskapitals, der Instandhaltung und des Betriebs sowie des Transitdienstes innerhalb der in dieser Vereinbarung festgelegten Grenzen der Behörde beschränkt. Solche Projekte sollen mit etablierten staatlichen und lokalen Verkehrsplänen kompatibel sein, die Menschen oder Waren transportieren oder befördern oder Menschen oder Waren durch den Landkreis El Paso auf irgendeine Weise transportieren oder befördern. Es ist die Absicht der Parteien, dass die Finanzierung durch die Behörde nicht verwendet wird, um die Finanzierung von Colorado Springs für das bestehende Transitsystem zu ersetzen oder zu reduzieren oder die Finanzierung einer Partei für Instandhaltungsaktivitäten zu ersetzen oder zu reduzieren.
4.1 Die Parteien vereinbaren, dass der Hauptverantwortungsbereich des Verwaltungsrates der Behörde (im Folgenden “PPRTA-Vorstand”) bei der Verwaltung und Bereitstellung der von der Behörde generierten Mittel und den Aktivitäten, die diese Funktionen unterstützen, liegt. Der PPRTA-Vorstand bestimmt die jährlichen Zuweisungen und die Reihenfolge, in der Projekte für Verbesserungen des Verkehrskapitals finanziert werden sollen, gemäß der anwendbaren Wahlkampfsprache vom 2. November 2004 oder 6. November 2012, wie durch die Wahlkampfsprache vom 7. November 2017 geändert, und basierend auf Empfehlungen der Parteien. Jede Partei bestimmt die Beträge für die Instandhaltungsaktivitäten, die innerhalb ihrer Grenzen gemäß dieser Vereinbarung finanziert werden (die für den Landkreis alle nicht eingemeindeten Gebiete des Landkreises sind). Colorado Springs bestimmt die Beträge für Transitaktivitäten, die gemäß dieser Vereinbarung finanziert werden. Die Behörde setzt die Verkehrs-, Instandhaltungs- und Transitprojekte der Behörde durch nachfolgende zwischenstaatliche Vereinbarungen zwischen der Behörde und den verschiedenen Parteien um, für die die Behörde Mittel in ihrem Namen ausgibt. Die Parteien können bei der Durchführung dieser zwischenstaatlichen Vereinbarungen im Namen der Behörde mit anderen Regierungen oder privaten Unternehmen Verträge über die Verwendung von Behördenmitteln für die Umsetzung dieser Projekte abschließen.
5.0 Zuteilung der Einnahmen. Die Behörde trägt ihre Verwaltungskosten aus den Bruttoeinnahmen, die durch die gemäß Abschnitt 7.2 dieser Vereinbarung autorisierte Steuer generiert werden. Die Verwaltungskosten dürfen ein Prozent (1 %) der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Alle verbleibenden Mittel, einschließlich der durch diese Mittel generierten Erträge, gelten als Nettoumsatz. Der Nettoumsatz, der von der Behörde generiert wird, wird zur Finanzierung bestimmter Projekte wie folgt aufgeteilt:
5.1 Verbesserungen des Verkehrskapitals – fünfundfünfzig Prozent (55%) des Nettoumsatzes. Solche Projekte sind in der entsprechenden Wahlkampfsprache festgelegt, und die Behörde darf Mittel für Verbesserungen des Verkehrskapitals nur gemäß der entsprechenden Wahlkampfsprache ausgeben. Dieser Bestandteil sollte ursprünglich zehn (10) Jahre nach der ersten Erhebung der einprozentigen (1 %) Verkaufssteuer, die von den Wählern bei der allgemeinen Wahl am 2. November 2004 genehmigt wurde (am 31. Dezember 2014), auslaufen, wurde jedoch durch die Zustimmung der Wähler bei der allgemeinen Wahl am 6. November 2012 um weitere zehn (10) Jahre verlängert (bis zum 31. Dezember 2024) und durch die Zustimmung der Wähler bei der allgemeinen Wahl am 7. November 2017 geändert.
5.1.1 Mittel für Verbesserungen des Verkehrskapitals sollen für die in der entsprechenden Wahlkampfsprache festgelegten Projekte und nur in solchen Beträgen verteilt werden, die die gesamten Behördenkosten jedes Projekts finanzieren, zu einem Zeitpunkt und in einer Weise, die vom PPRTA-Vorstand bestimmt werden. Nach Abschluss der Projekte auf der “A”-Liste der entsprechenden Wahlkampffrage und um sicherzustellen, dass jedes Mitglied seinen anteiligen Anteil an erhaltenen Mitteln erhält, wird die Zuteilung von Mitteln in jedem Kalenderjahr für Projekte auf der “B”-Liste der entsprechenden Wahlkampffrage proportional zur Bevölkerung der verschiedenen Mitglieder der Behörde erfolgen. Diese Prozentsätze für die Finanzierung von Verbesserungen des Verkehrskapitals werden nach jeder Zehnjahres-Federal Census angepasst, wirksam ab dem 1. Januar des Jahres nach Verfügbarkeit der Ergebnisse jedes Zehnjahres-Federal Census.
5.1.2 Alle vor dem 1. Januar 2015 aus Steuereinnahmen generierten Mittel und nach dem 31. Dezember 2014 im Verbesserungsfonds für den Verkehrssektor verbleibenden Mittel sollen zur Fertigstellung der noch aufgeführten Projekte zur Verbesserung des Verkehrskapitals aus der Wahlkampfsprache vom 2. November 2004 verwendet werden, bis diese Mittel aufgebraucht sind oder die Behörde beendet wird, je nachdem, was zuerst eintritt. Alle nach dem 31. Dezember 2014 generierten Mittel und im Verbesserungsfonds für den Verkehrssektor verbleibenden Mittel nach dem 31. Dezember 2024 sollen zur Fertigstellung der noch aufgeführten Projekte zur Verbesserung des Verkehrskapitals aus der Wahlkampfsprache vom 6. November 2012, wie durch die Wahlkampfsprache vom 7. November 2017 geändert, verwendet werden, bis diese Mittel aufgebraucht sind oder die Behörde beendet wird, je nachdem, was zuerst eintritt.
5.1.3 Jede Partei, die dieser Vereinbarung nach dem 1. Januar 2005 beitritt, ist nicht berechtigt, Mittel für Verbesserungen des Verkehrskapitals gemäß der Wahlkampfsprache vom 2. November 2004 zu erhalten. Jede Partei, die dieser Vereinbarung nach dem 1. Januar 2013 beitritt, ist nicht berechtigt, Mittel für Verbesserungen des Verkehrskapitals gemäß der Wahlkampfsprache vom 6. November 2012 zu erhalten.
5.2 Instandhaltung – fünfunddreißig Prozent (35%) des Nettoumsatzes. Innerhalb dieser Kategorie werden die Mittel an jede Partei auf der Grundlage des jüngsten Zehnjahres-Federal Census verteilt. Diese Prozentsätze für die Instandhaltungsförderung werden nach jedem Zehnjahres-Federal Census angepasst, wirksam ab dem 1. Januar des Jahres nach Verfügbarkeit der Ergebnisse jedes Zehnjahres-Federal Census, und sind proportional zur Bevölkerung der verschiedenen Mitglieder der Behörde. Die Behörde darf Mittel für die Instandhaltung für keinen anderen Zweck verwenden.
5.2.1 Die ersten Mittel für Instandhaltungsaktivitäten stehen am oder nach dem 1. April 2005 zur Verfügung.
5.2.2 Nach Annahme einer neuen Partei dieser Vereinbarung passt die Behörde die Finanzierung innerhalb dieser Kategorie proportional zur Bevölkerung der verschiedenen Mitglieder der Behörde an, basierend auf dem jüngsten Zehnjahres-Federal Census. Eine solche Anpassung muss vor dem 1. Januar des Jahres nach der Annahme einer neuen Partei dieser Vereinbarung abgeschlossen sein.
5.2.3 Nach dem Auslaufen des Teils der Steuer für Verbesserungen des Verkehrskapitals der Behörde (wie in Abschnitt 5.1 dieser Vereinbarung beschrieben) wird die Instandhaltungsförderung zu 77,78% des Nettoumsatzes verteilt, aufgeteilt in die zuvor festgelegten Prozentsätze.
5.3 Transit – zehn Prozent (10%) des Nettoumsatzes. Transitmittel dürfen nur für die Durchführung von von Colorado Springs gesponserten Transitaktivitäten verwendet werden. Die Behörde darf keine Transitmittel für andere Zwecke ausgeben.
5.3.1 Transitmittel stehen am oder nach dem 1. April 2005 zur Verfügung.
5.3.2 Jede Partei, die dieser Vereinbarung nach dem 1. Januar 2005 beitritt, ist nicht berechtigt, Mittel für den Transit zu erhalten. Diese Parteien können jedoch den von Colorado Springs bereitgestellten Transitservice in Anspruch nehmen.
5.3.3 Nach dem Auslaufen des Teils der Steuer für Verbesserungen des Verkehrskapitals der Behörde (wie in Abschnitt 5.1 dieser Vereinbarung beschrieben) wird die Transitzuweisung 22,22% des Nettoumsatzes betragen.
6.0 Vorstand. Der Vorstand der PPRTA ist mit allen legislativen und verwaltenden Befugnissen der Behörde ausgestattet.
6.1 Der PPRTA-Vorstand setzt sich aus drei (3) vom Kreisvorstand ernannten Direktoren zusammen, die Kreiskommissare sein sollen; drei (3) vom Stadtrat von Colo. Spgs. ernannten Direktoren, die Colo. Spgs. Stadtratsmitglieder sein sollen; ein (1) vom Stadtrat von Manitou ernannter Direktor, der ein Manitou Stadtratsmitglied sein soll; ein (1) vom GMF Trustees ernannter Direktor, der ein Vorstandsmitglied/Trustee sein soll; und ein (1) vom Ramah Trustees ernannter Direktor, der ein Vorstandsmitglied/Trustee sein soll. Die verschiedenen Vorstände und Räte wählen und ernennen ihre Direktoren auf jede gesetzmäßige Weise, die vom jeweiligen Vorstand oder Rat bestimmt wird, vorausgesetzt, dass ein solcher Direktor gemäß Abschnitt 6.3 dieses Abkommens zur Ernennung berechtigt ist. Der PPRTA-Vorstand setzt sich weiterhin aus drei (3) Kreisdirektoren, drei (3) Colo. Spgs. Direktoren, einem (1) Manitou-Direktor, einem (1) GMF-Direktor und einem (1) Ramah-Direktor zusammen, bis gemäß Abschnitt 6.2 vorgesehen geändert wird.
6.2 Zusätzliche Direktoren des PPRTA-Vorstands werden vom Regierungsgremium einer Partei, die dieser Vereinbarung beitritt, ernannt oder wenn der Bundesstaat Colorado dieser Vereinbarung beitritt, wird ein solches Mitglied vom Gouverneur des Bundesstaates Colorado ernannt. Jede neue Partei oder der Bundesstaat Colorado hat das Recht, einen (1) Direktor in den PPRTA-Vorstand zu ernennen, sobald sie dieser Vereinbarung beitreten. Ein von Colorado ernannter Direktor des Bundesstaats Colorado ist ein nicht stimmberechtigtes Mitglied.
6.3 Jedes Stadtratsmitglied, Bezirkskommissar oder Vorstandsmitglied/Trustee einer Partei kann vom Regierungsgremium dieser Partei in den PPRTA-Vorstand berufen werden. Wenn der Bundesstaat Colorado einer Partei beitritt, kann der Gouverneur jeden Wahlberechtigten des Bundesstaats Colorado in den PPRTA-Vorstand berufen.
6.4 Alle Direktoren der Behörde arbeiten ohne Entschädigung.
6.5 Die Amtszeit eines einzelnen Direktors der Behörde beträgt ein (1) Jahr, und alle Amtszeiten beginnen am 1. Januar und enden am 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres. Jeder vom Gouverneur des Bundesstaates Colorado ernannte Direktor der Behörde wird für die Amtszeit ernannt, die vom Gouverneur festgelegt wird.
6.6 Jeder Direktor kann durch Mehrheitsbeschluss des ernennenden Gremiums aus dem Vorstand entfernt werden. Jeder Direktor kann freiwillig zurücktreten.
6.7 Etwaige Vakanzen im Vorstand werden vom ernennenden Gremium in der von ihm festgelegten Weise besetzt, vorausgesetzt, der Direktor ist gemäß Abschnitt 6.3 dieser Vereinbarung zur Ernennung berechtigt, jedoch spätestens dreißig (30) Tage nach Entstehung einer Vakanz.
6.8 Ein Direktor muss sich von der Abstimmung über eine Angelegenheit disqualifizieren, bei der er einen Interessenkonflikt hat, es sei denn, er hat den Interessenkonflikt gemäß Abschnitt 18-8-308, C.R.S., offengelegt.
6.9 Jede Partei kann einen stellvertretenden Direktor benennen, der anstelle eines abwesenden oder disqualifizierten Direktors abstimmen kann.
6.10 Der Vorstand wählt die folgenden Amtsträger bei seiner Bildung und danach bei seiner ersten Sitzung jedes Kalenderjahres:
6.10.1 Vorsitzender, ein Direktor, der alle Sitzungen des Vorstands leitet, alle Verträge und Vereinbarungen der Behörde unterzeichnen darf und im Allgemeinen alle Aufgaben des Vorsitzenden sowie solche anderen Aufgaben ausübt, die durch die Satzung der Behörde oder durch den Vorstand vorgeschrieben sind.
6.10.2 Stellvertretender Vorsitzender, ein Direktor, der im Falle der Abwesenheit des Vorsitzenden oder während dessen Unfähigkeit zur Ausübung seines Amtes als Vorsitzender fungiert. Der stellvertretende Vorsitzende hat solche anderen Aufgaben, die durch die Satzung der Behörde oder durch den Vorstand definiert sind.
6.11 Darüber hinaus ernennen die Mitglieder des PPRTA-Vorstands einen Sekretär, der ein schriftliches Protokoll aller Sitzungen führt, sicherstellt, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungen ordnungsgemäß erfolgen, als Verwalter der Behördenaufzeichnungen fungiert, Dokumente beglaubigt, wenn Bedarf besteht, und alle anderen Funktionen ausübt, die durch die Satzung der Behörde oder durch den Vorstand vorgeschrieben sind. Der Sekretär kann ein Angestellter des PPRTA-Vorstands, ein unabhängiger Auftragnehmer oder ein Freiwilliger sein.
6.12 Die Amtsträger der Behörde werden durch Mehrheitsbeschluss aller Direktoren gewählt.
6.13 Die Positionen des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden dürfen nicht von Personen besetzt werden, die von derselben staatlichen Stelle ernannt wurden. Nur Direktoren, die von Colo. Spgs. oder dem Landkreis ernannt wurden, sind für die Auswahl als Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender berechtigt.
6.14 Der PPRTA-Vorstand trifft sich mindestens zweimal pro Kalenderjahr. Die Sitzungen finden in den Büros des Pikes Peak Gebietsrats der Regierungen oder an einem anderen Ort statt, der vom PPRTA-Vorstand von Zeit zu Zeit festgelegt wird. Die Benachrichtigung über Sitzungen wird an einem vom Vorstand festgelegten Ort und in einer vom Vorstand festgelegten Weise gemäß den Satzungen der Behörde und gemäß dem Gesetz über offene Sitzungen von Colorado, Abschnitte 24-6-401 ff., C.R.S., veröffentlicht.
6.15 Eine Mehrheit des PPRTA-Vorstands bildet ein Quorum. Keine offizielle Maßnahme darf vom PPRTA-Vorstand ergriffen werden, es sei denn, bei einer Sitzung ist ein Quorum anwesend. Jede Maßnahme des PPRTA-Vorstands muss von einer einfachen Mehrheit der Gesamtzahl der Stimmen der anwesenden und abstimmenden Direktoren genehmigt werden, es sei denn, dies ist anderweitig in dieser Vereinbarung vorgesehen. Von dem Landkreisvorstand und dem Stadtrat von Colo. Spgs. ernannte Direktoren erhalten jeweils eine (1) Stimme. Direktoren, die vom Manitou-Stadtrat, den GMF-Trustees, den Ramah-Trustees und einem Regierungsgremium einer Partei ernannt wurden, die am oder nach dem 1. Januar 2022 dieser Vereinbarung beitritt, erhalten jeweils eine Stimme, die wie folgt berechnet wird: drei (3) geteilt durch die aktuelle Anzahl der Parteien dieser Vereinbarung außer dem Landkreis und Colo. Spgs. Zum Beispiel würde diese Formel am 1. Januar 2021 3 / 3 = 1 Stimme pro Person ergeben. Wenn eine weitere Partei dieser Vereinbarung beitritt, würde diese Formel 3 / 4 = 0,75 Stimme pro Person ergeben. Jeder vom Gouverneur des Bundesstaates Colorado ernannte Direktor wird nicht zur Quorum-Anforderung gezählt und darf nicht über Maßnahmen abstimmen.
6.16 Der PPRTA-Vorstand kann Richtlinien und Verfahren erlassen, die sein Verhalten regeln.
6.17 Die Verfahren des PPRTA-Vorstands müssen allen Bestimmungen des Gesetzes über offene Sitzungen von Colorado, Abschnitte 24-6-401 ff., C.R.S., entsprechen und die Öffentlichkeit muss Gelegenheit zur Äußerung haben, mindestens indem sie dem PPRTA-Vorstand in öffentlichen Sitzungen gegenübertritt. Der PPRTA-Vorstand verabschiedet Verfahren zur Einberufung von Notfallsitzungen.
6.18 Der PPRTA-Vorstand wird einen Bürgerbeirat oder einen Bürgerüberwachungsausschuss ernennen und dessen Aufgaben definieren.
6.19 Befugnisse des Vorstands. Der PPRTA-Vorstand kann folgende Befugnisse ausüben:
6.19.1 Annahme von Satzungen, die er für notwendig erachtet;
6.19.2 Festlegung von Zeit und Ort der Sitzungen und der Methode zur Bekanntgabe solcher Sitzungen;
6.19.3 Erlass und Verabschiedung von Anordnungen und Resolutionen, die für die Regierung und Verwaltung der Angelegenheiten der Behörde und die Ausübung der Befugnisse der Behörde notwendig sind;
6.19.4 Annahme und Verwendung eines Siegels;
6.19.5 Unterhalt von Büros an einem oder mehreren Orten, die vom PPRTA-Vorstand bestimmt werden können;
6.19.6 Vergabe von professionellen Dienstleistungen, die als notwendig erachtet werden, um die Zwecke dieses Vertrags zu verwalten und umzusetzen;
6.19.7 Festlegung von Methoden zur Überprüfung und Genehmigung oder Ablehnung von Ansprüchen und Forderungen oder zum Erwerb von Ausrüstung; und
6.19.8 Ausübung aller Rechte und Befugnisse, die zur Ausführung der in diesem Vertrag gewährten spezifischen Befugnisse notwendig oder nebenbei erforderlich oder daraus abgeleitet sind.
6.20 Jährliche Prüfung. Der PPRTA-Vorstand wird eine jährliche finanzielle Prüfung sicherstellen.
7.0 Befugnisse der Behörde. Die Behörde, handelnd durch den PPRTA-Vorstand, hat nur folgende Befugnisse:
7.1 Zur Finanzierung von Verkehrskapitalverbesserungen, Wartung und Betrieb sowie Transitdiensten innerhalb der Grenzen der Behörde, wie in Abschnitt 5 dieses Vertrags eingeschränkt, unter Verwendung von Mitteln, die gemäß Abschnitt 7.2 unten beschafft wurden, basierend auf jährlichen Empfehlungen der Parteien und im Einklang mit Abschnitt 5.1 dieses Vertrags;
7.2 Gemäß der Genehmigung einer Mehrheit der im Gebiet der Behörde wohnenden Wähler am 2. November 2004 und 6. November 2012, Umsatz- und Verbrauchssteuern in Höhe von einem Prozent (1 %) zu erheben. Nach dem Auslaufen des Teils der Umsatz- und Verbrauchssteuer für die Verbesserung des Verkehrsangebots der Behörde (wie in Abschnitt 5.1 dieses Vertrags beschrieben), wird die Behörde Umsatz- und Verbrauchssteuern in Höhe von fünfundvierzig Hundertstel Prozent (0,45 %) erheben, für die Zwecke von Wartung, Betrieb und Transit;
7.3 Um Einnahmen gemäß Abschnitt 43-4-616, C.R.S., anzulegen oder anzulegen;
7.4 Zu klagen und verklagt zu werden;
7.5 Eine unbefristete Existenz zu haben;
7.6 Verträge und Vereinbarungen abzuschließen, die die Angelegenheiten der Behörde betreffen;
7.7 Ländliche Verkehrssysteme (jetzt regionale Verkehrssysteme) innerhalb der Grenzen der Behörde zu finanzieren, zu errichten, zu betreiben oder instand zu halten;
7.8 Grundstücke oder bewegliche Sachen und alle damit verbundenen Rechte einschließlich Dienstbarkeiten und Wegerechte zu kaufen, zu handeln, auszutauschen, zu erwerben, zu verkaufen, zu vermieten, zu vermieten mit einer Kaufoption, zu veräußern und zu belasten;
7.9 Immobilien oder bewegliche Sachen für die Nutzung durch die Behörde anzunehmen und Geschenke und Übertragungen unter den Bedingungen anzunehmen, die der PPRTA-Vorstand genehmigt;
7.10 Mit einer Person oder Personen einen Vertrag abzuschließen, um dem PPRTA-Vorstand bei administrativen, Buchhaltungs- und Finanzdienstleistungen zu unterstützen, die zur Durchführung der in dieser Vereinbarung aufgeführten Pflichten erforderlich sind, oder mit einer Person oder Personen gemäß Abschnitt 6.19.6 dieser Vereinbarung einen Vertrag abzuschließen. Die Parteien beabsichtigen, dass die Behörde einen Vertrag mit dem Pikes Peak Gebietsrat der Regierungen abschließt, um diese administrativen und buchhalterischen Dienstleistungen sowie einen Sekretär des PPRTA-Vorstands und einen Finanzbeamten bereitzustellen; und
7.11 In keinem Fall ist die Behörde berechtigt, das Recht der Enteignung auszuüben, Anleihen auszugeben, Kraftfahrzeugzulassungsgebühren zu erheben oder eine Besucherbeitragssteuer zu erheben, die anderweitig gesetzlich zulässig sein könnte. Die Behörde darf keine Straßenbenutzungssteuermittel vom Bundesstaat Colorado annehmen.
8.0 Grenzen. Die rechtlichen Grenzen der Behörde sind wie folgt:
8.1 Alle nicht eingemeindeten Gebiete innerhalb der Grenzen des Landkreises El Paso, Colorado;
8.2 Die Stadtgrenzen der Stadt Colorado Springs, wie sie am 1. Januar 2005 und in Zukunft zusammengesetzt sind;
8.3 Die Stadtgrenzen der Stadt Manitou Springs, wie sie am 1. Januar 2005 und in Zukunft zusammengesetzt sind;
8.4 Die Stadtgrenzen der Stadt Green Mountain Falls, wie sie am 1. Januar 2005 und in Zukunft zusammengesetzt sind;
8.5 Die Stadtgrenzen der Stadt Ramah, wie sie am 1. Januar 2009 und in Zukunft zusammengesetzt sind; und
8.7 Zusätzliches Gebiet wird in die Behördengrenzen einbezogen oder daraus ausgeschlossen, indem die Verfahren gemäß Abschnitt 12 dieser Vereinbarung befolgt werden.
9.0 Wirksamkeitsdatum. Diese Vereinbarung wurde erstmals nach Zertifizierung durch das Department of Local Affairs, Division of Local Government des Bundesstaates Colorado gemäß Abschnitt 43-4-603(1), C.R.S., wirksam, nachdem die Mehrheit der wahlberechtigten Bürger im Landkreis, in Colo. Spgs., Manitou und GMF bei der allgemeinen Wahl am 2. November 2004 zugestimmt hatte. Die Erste Geänderte und Neugefasste Zwischenstaatliche Vereinbarung wurde nach Genehmigung und Unterzeichnung durch das County Board, den Colo. Spgs. Council, den Manitou Council, die GMF Trustees und die Ramah Trustees und Verabschiedung des vom PPRTA-Vorstand für die Wahl am 6. November 2012 zertifizierten Wahlvorschlags wirksam. Die Zweite Geänderte und Neugefasste Zwischenstaatliche Vereinbarung wurde nach Genehmigung und Unterzeichnung durch das County Board, den Colo. Spgs. Council, den Manitou Council, die GMF Trustees und die Ramah Trustees und Verabschiedung des vom PPRTA-Vorstand für die Wahl am 7. November 2017 zertifizierten Wahlvorschlags wirksam. Die Dritte Geänderte und Neugefasste Zwischenstaatliche Vereinbarung wird nach Genehmigung und Unterzeichnung durch das County Board, den Colo. Spgs. Council, den Manitou Council, die GMF Trustees und die Ramah Trustees wirksam. Die Vereinbarung bleibt in vollem Umfang in Kraft, bis sie gekündigt wird.
9.1 Die Vereinbarung kann nur einstimmig von den Parteien gekündigt werden. Eine solche Einigung wird durch Abstimmung der Verwaltungsgremien jeder Unterzeichnerpartei der Vereinbarung ausgedrückt. Diese Abstimmung muss durch einstimmige Zustimmung der Mitglieder jedes Verwaltungsgremiums genehmigt werden. Die Behörde bleibt für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen nach der endgültigen Abstimmung über die Beendigung der Vereinbarung bestehen, zu diesem Zeitpunkt werden die Behörde und die Vereinbarung beendet.
10.0 Verwendung der Vermögenswerte bei Beendigung. Der Bundesstaat Colorado ist gemäß diesem Abschnitt nicht berechtigt, Eigentum zu erhalten. Bei einer Beendigung der Behörde gemäß Abschnitt 9 wird die folgende Methode zur Verteilung, Veräußerung oder Teilung der Vermögenswerte der Behörde verwendet:
10.1 Jegliche Rechtsbesitz oder Anlagen zum Rechtsbesitz werden Eigentum der Partei, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Grundstück oder die Anlage befindet. Wenn sich das Eigentum innerhalb eines Zuständigkeitsbereichs befindet, der nicht mehr Partei der Vereinbarung ist, wird es Eigentum des Landkreises.
10.2 Jegliches bewegliche Eigentum wird bei einer Auktion liquidiert, und die Erlöse aus dem Verkauf werden mit dem Bargeld auf den Konten der Behörde kombiniert. Diese Gelder werden unter den Parteien der Vereinbarung entsprechend der Anzahl der Personen aufgeteilt, die im Zuständigkeitsbereich jeder Partei wohnen, im Verhältnis zur Gesamtzahl der Personen, die im Gebiet der Behörde leben, ausgedrückt als Prozentsatz.
10.3 Jegliches andere Eigentum, das oben nicht behandelt wurde, wird vor der Beendigung der Behörde durch die Mitglieder des PPRTA-Vorstands an eine oder mehrere Parteien der Vereinbarung verteilt.
11.0 Änderung der Vereinbarung. Diese Vereinbarung kann mit der einstimmigen Zustimmung aller Parteien geändert werden. Eine solche Zustimmung wird durch eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Verwaltungsgremiums jeder Partei zum Ausdruck gebracht. Dieser Abschnitt ist nicht auf Ergänzungen oder Streichungen von Gebieten gemäß Abschnitt 12 der Vereinbarung anwendbar. Abschnitt 9.1 dieser Vereinbarung kann nur durch eine einstimmige Abstimmung der Mitglieder des Verwaltungsgremiums jeder Partei geändert werden.
12.0 Hinzufügen oder Löschen von Parteien und Gebieten zu dieser Vereinbarung.
12.1 Jede Gemeinde (wie definiert in Abschnitt 31-1-101(6), C.R.S.) oder jede nach den Gesetzen des Bundesstaates Colorado organisierte Grafschaft kann beantragen, Partei dieser Vereinbarung und Mitglied der Behörde zu werden.
12.2 Eine in Abschnitt 12.1 beschriebene Einheit kann beantragen, als Partei dieser Vereinbarung hinzugefügt zu werden, und ihre Gebietsgrenzen zum Gebiet der Behörde hinzugefügt zu werden, nachdem das Verwaltungsgremium einer solchen Gemeinde oder Grafschaft mit einer Mehrheit von Stimmen über diesen Antrag abgestimmt hat. Das Verwaltungsgremium legt die Angelegenheit zur Genehmigung einer Mehrheit der wahlberechtigten Bürger in diesem Zuständigkeitsbereich bei einer allgemeinen oder besonderen Wahl vor, bei der um Zustimmung zur Teilnahme an der Behörde gebeten wird.
12.3 Unter keinen Umständen kann eine zusätzliche Gemeinde oder Grafschaft Partei dieser Vereinbarung werden, ohne die einstimmige Zustimmung der bestehenden Parteien. Eine solche Zustimmung wird durch eine Mehrheitsabstimmung der Verwaltungsgremien jeder bestehenden Partei festgestellt.
12.4 Jede Partei kann ihre Beteiligung an der Behörde durch Verabschiedung einer Resolution des Verwaltungsgremiums der politischen Untergliederung beenden, sofern eine solche Resolution mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder des Verwaltungsgremiums verabschiedet wird.
12.4.1 In keinem Fall darf eine Partei aus der Vereinbarung austreten, was dazu führen würde, dass weniger Mitglieder als ein (1) Landkreis und eine (1) Gemeinde, zwei (2) Gemeinden oder zwei (2) Landkreise verbleiben würden. In solchen Fällen ist die Beendigung der Behörde angemessen und muss gemäß dieser Vereinbarung verfolgt werden.
12.5 Der PPRTA-Vorstand trifft die folgenden Maßnahmen, um Parteien und zusätzliches Gebiet in die Zuständigkeit der Behörde aufzunehmen oder bevor er eine Partei und ein Gebiet aus der Zuständigkeit der Behörde löscht:
12.5.1 Die Ankündigung der geplanten Aufnahme oder Ausschluss soll in einer Tageszeitung mit allgemeiner Verbreitung innerhalb der Gebietsgrenzen der Behörde veröffentlicht werden. Eine solche Ankündigung wird an das Ministerium für Lokalverwaltung des Bundesstaates Colorado, Abteilung für Kommunalverwaltung; an die Colorado Transportation Commission; und an die Eigentümer aller Grundstücke, die aufgenommen oder ausgeschlossen werden sollen, an die letzte bekannte Adresse der Eigentümer verschickt, wie sie in den Grundbucheintragungen des Landkreises, in dem sich das Grundstück befindet, beschrieben ist.
12.5.2 Diese Ankündigung soll das Grundstück, das aufgenommen oder ausgeschlossen werden soll, beschreiben, soll das Datum, die Uhrzeit und den Ort angeben, an dem der PPRTA-Vorstand eine öffentliche Anhörung zur geplanten Aufnahme oder Ausschluss abhalten wird, und soll angeben, dass Personen, die Einwände gegen die Aufnahme oder Ausschluss haben, bei der öffentlichen Anhörung erscheinen können, um Einwände gegen die geplante Aufnahme oder Ausschluss vorzubringen. Das Datum der öffentlichen Anhörung darf nicht weniger als zwanzig (20) Tage nach dem Versand und der Veröffentlichung der Ankündigung liegen.
12.5.3 Der PPRTA-Vorstand hört am angegebenen Datum und zur angegebenen Zeit alle Einwände gegen die geplante Aufnahme oder Ausschluss an.
12.5.4 Der PPRTA-Vorstand kann eine Resolution verabschieden, mit der das beschriebene Grundstück aufgenommen oder ausgeschlossen wird, durch die Zustimmung von zwei Dritteln der Gesamtzahl der Stimmen, die den Direktoren zugewiesen sind (d.h. durch sechs (6) affirmative Stimmen). Der PPRTA-Vorstand legt die Resolution dem Direktor des Ministeriums für Lokalverwaltung des Bundesstaates Colorado, Abteilung für Kommunalverwaltung, vor.
12.5.5 Der PPRTA-Vorstand kann das Gebiet der Behörde gemäß Abschnitt 8 nach Genehmigung unter diesem Abschnitt als hoheitliche Handlung anpassen, und eine solche Handlung stellt keine Änderung dieser Vereinbarung gemäß Abschnitt 11 dar.
12.6 Die Aufnahme oder der Ausschluss von Parteien und Gebiet wird am 1. Januar des Jahres nach der Verabschiedung und Einreichung einer Resolution gemäß Abschnitt 12.5.4 dieser Vereinbarung wirksam.
ZU URKUND DESSEN haben die bevollmächtigten Vertreter der Parteien dieser Vereinbarung nachstehend ihre Unterschriften gesetzt:
LANDKREIS EL PASO
/s/
Stan VanderWerf, Vorsitzender
Kreisausschuss
Datum: 9. November 2021
STADT COLORADO SPRINGS
/s/
John W. Suthers
Bürgermeister
Datum: 2. November 2021
STADT MANITOU SPRINGS
/s/
John Graham, Bürgermeister
Datum: 17. November 2021
STADT GREEN MOUNTAIN FALLS
/s/
Jane Newberry
Datum: 16. November 2021
STADT RAMAH
/s/
Dennis Carpenter, Bürgermeister
Datum: 10. November 2021
BEURKUNDET VON:
/s/
El Paso County Stadtsekretär und Recorder
/s/
Colorado Springs Stadtsekretär
/s/
Manitou Springs Stadtsekretär
/s/
Green Mountain Falls Gemeindesekretär
/s/
Ramah Gemeindesekretär
IN FORM BESTÄTIGT VON:
/s/
Landkreis El Paso Rechtsanwalt
/s/
Colorado Springs Stadtrechtsanwalt
/s/
Manitou Springs Stadtrechtsanwalt
/s/
Green Mountain Falls Stadtanwalt
/s/
Ramah Stadtanwalt
